Im Zusammenhang mit dem Vertragsrecht beraten wir Sie insbesondere bei der Ausgestaltung und Prüfung von Darlehensverträgen sowie von Verträgen über einfache Gesellschaften (z.B. Konsortien) und anderen gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen.
Auch Aufträge und Mäklerverträge sind Teil unserer regelmässigen Beratung.